Sie sind hier

Benutzungsordnung

Für die Bücherei Schnepfau gilt bis auf weiteres folgende Benutzungsordnung:

1. Öffnungszeiten
Dienstag            9.00 - 10.00 Uhr
Dienstag           18.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag      14.30 – 17.30 Uhr

2. Anmeldung

Die Einschreibung in die Bücherei Schnepfau erfolgt persönlich. Jede/r BibliotheksbenutzterIn erkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzerordnung an und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechlichen Bestimungen einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe der die Benutzerin/ den Benutzer betreffenden Daten an Dritte. 

Für Kinder unter 14 Jahren  ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 

Wohnungs- und Namensänderungen sind der Bücherei bekannt zugeben.

3. Entlehnung

Vorhandene Medien können zur persönlichen Verwendung entlehnt werden.
Der Leser ist verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Bücherei begrenzt werden.

Entlehndauer:
Bücher, Spiele, CD, Zeitschriften, DVD, CD-ROM, Großspiele       .....        2 Wochen

 

  • Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist bei nicht vorbestellten Büchern und anderen Medien möglich und kann während der Öffnungszeiten telefonisch (Tel.Nr.: 05518/2114-3), per Email oder mündlich beantragt werden.
  • Der Entlehner verpflichtet sich, verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. unbrauchbar gewordene Medien zu ersetzen (Zeitwert und Bearbeitungsgebühr).
  • Im Einvernehmen mit der Büchereileitung kann der Entlehner den entsprechenden Ersatz binnen vier Wochen ab Rückgabetermin selbst beibringen.
  • Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den BenutzerInnen. Die Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Bei Kopieren oder Ausdrucken von Internetinhalten sind sämtliche Rechte Dritter zu beachten. 
  • Schäden an Medien dürfen nicht selbst repariert werden, sondern sind der Bücherleitung zu melden. 
  • Sollte ein von Ihnen gewünschtes Medium aktuell nicht in der Bibliothek verfügbar sein, kann dieses reserviert werden.
4. Gebühren
Jahreskarten gelten 12 Monate ab Ausstellung.

Einzelentlehnung pro Medium  €  1,--
Jahresbeitrag für Einzelperson  €  5,--
Jahresbeitrag für Familien  € 10,--

Gebühr pro DVD-Entlehnung  €  1,00

Überziehungsgebühren
Überziehungsgebühren werden fällig, wenn der Rückgabetermin überschritten ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein entlehntes Medium persönlich oder telefonisch verlängern zu lassen (Tel.Nr. 05518/2114-3).

Mahngebühr pro DVD und Woche  € 0,50
 

5. Haftung/ Hausordnung

  • Die entlehnten Medien sind schonend zu behandeln. Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Von Ton-, Bild- oder Datenträgern, insbesondere Tonkassetten, Videos, CDs und dgl. dürfen keine Überspielungen vorgenommen werden.
  • Die Büchereileitung ist berechtigt, Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzerordnung oder gegen Anordnungen des Personals verstoßen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bücherei auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Gebühren besteht.
  • Kinder sind während des Aufenthaltes in der Bücherei von den Eltern oder Begleitpersonen zu beaufsichtigen. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe, wird keine Haftung übernommen.
  • In der Bücherei besteht Rauchverbot.
  • Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.